Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) im Vergleich: Finde die beste Kasse für deinen Schutz

Deine Gesundheit ist dein wertvollstes Gut. Mit der passenden gesetzlichen Krankenversicherung sicherst du dir nicht nur eine verlässliche medizinische Versorgung, sondern sparst durch günstige Zusatzbeiträge jedes Jahr bares Geld. Gleichzeitig profitierst du von starken Extraleistungen wie professioneller Zahnreinigung, Sportförderung und attraktiven Bonusprogrammen. Vergleiche jetzt die besten Krankenkassen und wechsle unkompliziert zu dem Schutz, der perfekt zu deinem Leben passt.

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Warum sich der Krankenkassenvergleich für dich wirklich lohnt

Viele Menschen in Deutschland bleiben jahrelang bei derselben Krankenkasse, ohne ihren aktuellen Schutz zu hinterfragen. Dabei lohnt sich ein regelmäßiger Blick auf den Markt enorm. Auch wenn rund 95 Prozent der Leistungen im gesetzlichen Leistungskatalog festgeschrieben sind, unterscheiden sich die Krankenkassen in zwei wesentlichen Punkten: bei den Kosten und bei den freiwilligen Zusatzleistungen.

Der finanzielle Unterschied zeigt sich vor allem beim kassenindividuellen Zusatzbeitrag. Während einige Kassen ihren Beitragssatz stabil niedrig halten, verlangen andere spürbare Aufschläge. Auf das Jahr gerechnet bedeutet dieser Unterschied oft eine Ersparnis von mehreren hundert Euro netto – bei absolut identischer medizinischer Grundversorgung. Dieses gesparte Geld kannst du direkt für deine private Vorsorge oder persönliche Wünsche nutzen.

Noch deutlicher werden die Differenzen bei den Extraleistungen. Moderne Krankenkassen bieten dir heute ein umfassendes Versorgungsnetz, das weit über das gesetzliche Minimum hinausgeht. Ob Zuschüsse zu alternativen Heilmethoden wie Osteopathie, hochwertige Reiseschutzimpfungen für deinen Urlaub, digitale Gesundheits-Apps auf Rezept oder jährliche Budgets für die professionelle Zahnreinigung: Wer die Angebote vergleicht, holt das Maximum für die eigene Gesundheit heraus.

Ein Kassenwechsel ist heute so einfach wie nie zuvor. Dank des gesetzlichen Bindungszeitraums von nur zwölf Monaten und der automatischen Kündigung durch die neue Krankenkasse musst du keinen bürokratischen Aufwand fürchten. Nutze diese Chance und optimiere deinen Versicherungsschutz noch heute.

So funktioniert das System der gesetzlichen Krankenversicherung

Die gesetzliche Krankenversicherung ist eine der tragenden Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems. Sie basiert auf dem Solidaritätsprinzip: Alle Mitglieder zahlen entsprechend ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit Beiträge in einen gemeinsamen Topf ein. Im Krankheitsfall erhalten alle Versicherten die medizinisch notwendigen Leistungen – unabhängig davon, wie viel sie eingezahlt haben.

Dieses Prinzip garantiert, dass jede versicherte Person Zugang zu modernen Medikamenten, ärztlicher Behandlung und Krankenhausaufenthalten hat. Finanziert wird das System paritätisch, das heißt, Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich den allgemeinen Beitragssatz sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag jeweils zur Hälfte.

Geregelt werden die Aufgaben und Pflichten der gesetzlichen Kassen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V). Das Gesetz schreibt vor, dass alle Leistungen ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein müssen und das Maß des Notwendigen nicht überschreiten dürfen. Das sogenannte Sachleistungsprinzip sorgt dafür, dass du beim Arzt oder im Krankenhaus lediglich deine elektronische Gesundheitskarte vorlegst. Die Abrechnung erfolgt direkt zwischen Leistungserbringer und Krankenkasse, ohne dass du in Vorleistung treten musst.

Beiträge und Kosten: Wie setzt sich dein GKV-Beitrag zusammen?

Die Höhe deines monatlichen Beitrags zur gesetzlichen Krankenversicherung richtet sich nach deinem Einkommen. Es gibt einen bundesweit einheitlichen allgemeinen Beitragssatz sowie den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, den jede Kasse selbst festlegt.

Allgemeiner Beitragssatz und kassenindividueller Zusatzbeitrag

Der allgemeine Beitragssatz liegt gesetzlich verankert bei 14,6 Prozent deines Bruttoeinkommens. Für Arbeitnehmer übernimmt der Arbeitgeber 7,3 Prozent, die restlichen 7,3 Prozent zahlst du selbst. Da dieser Satz die tatsächlichen Ausgaben der Kassen meist nicht vollständig deckt, erhebt jede Krankenkasse einen Zusatzbeitrag. Auch dieser Zusatzbeitrag wird seit 2019 paritätisch zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt.

Erhebt deine Kasse beispielsweise einen Zusatzbeitrag von 1,6 Prozent, fließen insgesamt 16,2 Prozent deines Bruttoeinkommens in die Krankenversicherung. Dein Anteil beträgt in diesem Fall 8,1 Prozent. Findest du eine Kasse mit nur 0,8 Prozent Zusatzbeitrag, sinkt deine monatliche Belastung spürbar.

Die Beitragsbemessungsgrenze

Die Beiträge steigen jedoch nicht unbegrenzt mit dem Einkommen. Der Gesetzgeber hat eine Beitragsbemessungsgrenze definiert. Einkünfte, die über diesem Betrag liegen, bleiben beitragsfrei. Wer mehr verdient, zahlt den jeweiligen Höchstbeitrag der gewählten Krankenkasse. Dadurch bleibt die finanzielle Belastung für Gutverdiener kalkulierbar.

Beiträge für Selbstständige, Studierende und Freiwillig Versicherte

Nicht jeder ist klassisch als Arbeitnehmer pflichtversichert. Für andere Personengruppen gelten spezielle Beitragsregelungen:

  • Selbstständige und Freiberufler: Wer freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf Basis des tatsächlichen Gewinns. Hier greift eine Mindestbemessungsgrundlage, sodass ein monatlicher Mindestbeitrag anfällt. Zudem tragen Selbstständige den gesamten Beitragssatz alleine, sofern kein Anspruch auf Arbeitgeberzuschüsse besteht.
  • Studierende: Für Studierende bis zum vollendeten 30. Lebensjahr gibt es die günstige studentische Krankenversicherung. Der Beitrag ist pauschal festgelegt und liegt deutlich unter den regulären Beiträgen für Arbeitnehmer.
  • Freiwillig versicherte Arbeitnehmer: Verdienst du mehr als die Jahresarbeitsentgeltgrenze, wirst du versicherungsfrei und kannst freiwillig in der GKV bleiben. Dein Arbeitgeber zahlt weiterhin seinen Zuschuss bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Vergleich der Beitragsstrukturen und Sparpotenziale

Die folgende Übersicht veranschaulicht, wie sich unterschiedliche Zusatzbeiträge bei verschiedenen Bruttoeinkommen auf die jährliche Ersparnis für Arbeitnehmer auswirken können:

Monatliches Bruttoeinkommen Kasse A (Zusatzbeitrag 2,2 %) – Eigenanteil/Monat Kasse B (Zusatzbeitrag 0,9 %) – Eigenanteil/Monat Deine Ersparnis pro Jahr
2.500 Euro 210,00 Euro 193,75 Euro 195,00 Euro
3.500 Euro 294,00 Euro 271,25 Euro 273,00 Euro
4.500 Euro 378,00 Euro 348,75 Euro 351,00 Euro
5.500 Euro 462,00 Euro 426,25 Euro 429,00 Euro

Die Tabelle verdeutlicht: Ein Wechsel zu einer Kasse mit moderatem Zusatzbeitrag verschafft dir ohne Verzicht auf medizinische Versorgung ein klares finanzielles Plus im Geldbeutel.

Gesetzliche Pflichtleistungen: Dein garantierter Basisschutz

Der Gesetzgeber stellt sicher, dass alle gesetzlich Versicherten in Deutschland einen identischen Mindeststandard an medizinischer Versorgung erhalten. Diese Leistungen sind im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung verankert und umfassen folgende Kernbereiche:

Ärztliche und zahnärztliche Behandlung

Du hast freie Arztwahl unter allen zugelassenen Vertragsärzten und Zahnärzten. Die Kosten für Diagnostik, Beratung und notwendige therapeutische Behandlungen werden vollständig übernommen. Bei Zahnbehandlungen umfasst der Grundschutz konservierende Maßnahmen wie Füllungen sowie die Regelversorgung bei Zahnersatz über Festzuschüsse.

Krankenhausbehandlung und stationäre Kuren

Ist ein stationärer Aufenthalt erforderlich, übernimmt deine Kasse die Kosten für die allgemeine Pflegeklasse, Unterbringung und Verpflegung im nächstgelegenen geeigneten Krankenhaus. Ausgenommen ist lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Euro pro Tag für maximal 28 Tage im Kalenderjahr.

Arzneimittel, Heil- und Hilfsmittel

Verordnet der Arzt verschreibungspflichtige Medikamente aus dem Leistungskatalog, zahlt die Krankenkasse den Großteil der Kosten. Als Versicherter trägst du lediglich die gesetzliche Zuzahlung von 10 Prozent des Abgabepreises, mindestens 5 Euro und maximal 10 Euro, jedoch nicht mehr als die tatsächlichen Kosten des Mittels. Notwendige Heilmittel wie Physiotherapie sowie Hilfsmittel wie Hörgeräte oder Rollstühle gehören ebenfalls zur Pflichtversorgung.

Krankengeld zur Existenzsicherung

Wenn du wegen derselben Krankheit länger als sechs Wochen arbeitsunfähig bist und dein Arbeitgeber die Lohnfortzahlung einstellt, springt die Krankenkasse mit dem Krankengeld ein. Es beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoeinkommens, maximal jedoch 90 Prozent deines Nettoeinkommens, und schützt dich vor gravierenden Einkommensverlusten.

Freiwillige Zusatzleistungen: Hier trennt sich die Spreu vom Weizen

Da die Basisleistungen bei allen Kassen gesetzlich vereinheitlicht sind, setzen die Anbieter bei den Satzungsleistungen ganz eigene Schwerpunkte. Genau hier liegt deine Chance, den Versicherungsschutz gezielt auf deinen persönlichen Lebensstil abzustimmen.

Professionelle Zahnreinigung (PZR) und Dentalvorsorge

Gesunde Zähne ein Leben lang: Immer mehr Kassen beteiligen sich an den Kosten für die professionelle Zahnreinigung. Während manche Anbieter feste Vertragspraxen vorschreiben, gewähren andere flexible Zuschüsse zwischen 40 und über 100 Euro pro Jahr bei freier Zahnarztwahl. Für viele Versicherte deckt dieser Zuschuss bereits einen großen Teil der jährlichen Zahnarztkosten.

Alternative Heilmethoden und Osteopathie

Naturheilkundliche Verfahren erfreuen sich großer Beliebtheit. Führende Krankenkassen erstatten daher anteilig oder vollständig Behandlungen durch qualifizierte Osteopathen, Homöopathie, Akupunktur oder anthroposophische Medizin. Häufig werden bis zu sechs Sitzungen pro Jahr bezuschusst, was einer Ersparnis von mehreren hundert Euro entspricht.

Gesundheitskurse und Sportförderung

Prävention wird belohnt: Gesetzliche Kassen fördern zertifizierte Präventionskurse aus den Bereichen Bewegung, Ernährung, Stressbewältigung und Suchtmittelreduktion. Viele Kassen erstatten bis zu zwei Kurse pro Jahr zu 80 bis 100 Prozent. Einige Vorreiter bezuschussen sogar Mitgliedsbeiträge im Fitnessstudio oder Sportverein.

Reiseschutzimpfungen und Auslandsservice

Planst du eine Fernreise? Viele Krankenkassen übernehmen die vollen Kosten für empfohlene Reiseimpfungen wie Hepatitis A und B, Gelbfieber, Tollwut, Typhus oder die Malariaprophylaxe inklusive der ärztlichen Beratung. Dadurch sparst du vor dem Urlaub schnell bis zu 300 Euro pro Person.

Digitale Services und Telemedizin

Vom Videosprechzimmer bis zur Gesundheits-App: Innovative Kassen bieten dir moderne digitale Plattformen, über die du rund um die Uhr Fachärzte per Chat oder Video kontaktieren kannst. Auch digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) für mentale Gesundheit, Rückenschmerzen oder Diabetes werden unkompliziert freigeschaltet.

Bonusprogramme und Wahltarife: So holst du bares Geld zurück

Wer aktiv auf seine Gesundheit achtet, wird von modernen Krankenkassen belohnt. Über Bonusprogramme und spezielle Wahltarife kannst du dir jährlich attraktive Geldprämien oder Zuschüsse für Gesundheitsleistungen sichern.

Bonusprogramme für gesundheitsbewusstes Verhalten

Das Prinzip ist einfach: Du lässt regelmäßige Vorsorgeuntersuchungen beim Zahnarzt oder Hausarzt durchführen, treibst Sport im Verein, weist Impfungen nach oder nimmst an Fitness-Challenges teil. Jede Aktivität bringt Punkte, die du am Jahresende in bare Prämien oder zweckgebundene Geldboni umwandeln kannst. Viele Kassen zahlen für einen vollständig ausgefüllten Bonuspass zwischen 50 und 300 Euro direkt auf dein Bankkonto aus.

Selbstbehalttarife für Gesunde

Wenn du selten zum Arzt gehst und auf deine Gesundheit vertraust, kann ein Wahltarif mit Selbstbehalt attraktiv sein. Du verpflichtest dich, Behandlungskosten bis zu einem bestimmten Betrag selbst zu tragen, und erhältst im Gegenzug eine garantierte jährliche Prämie von deiner Kasse. Vorsorgeuntersuchungen bleiben davon unberührt und belasten deinen Selbstbehalt nicht.

Beitragsrückerstattung bei Leistungsfreiheit

Ähnlich wie in der privaten Krankenversicherung bieten manche gesetzliche Kassen Tarife an, bei denen du einen Teil deines Beitrags zurückbekommst, wenn du innerhalb eines Kalenderjahres keine Leistungen außer Vorsorge in Anspruch genommen hast. Für junge, gesunde Menschen ist dies eine hervorragende Möglichkeit, die Versicherungskosten weiter zu senken.

Für wen ist die gesetzliche Krankenversicherung die richtige Wahl?

Die gesetzliche Krankenversicherung bietet für viele Lebenssituationen optimale Rahmenbedingungen. Ein genauer Blick auf die Zielgruppen zeigt, warum das System so geschätzt wird:

Familien und Alleinerziehende

Der größte Vorteil für Familien ist die kostenfreie Familienversicherung. Kinder sowie Ehe- oder Lebenspartner ohne eigenes Einkommen bzw. mit geringfügigem Einkommen sind komplett beitragsfrei mitversichert. Im Gegensatz zur privaten Krankenversicherung, in der für jedes Familienmitglied ein eigener Beitrag fällig wird, bleibt der Beitrag in der GKV unabhängig von der Familiengröße konstant. Hinzu kommen familienfreundliche Leistungen wie Kinderkrankengeld, Haushaltshilfen im Krankheitsfall und umfangreiche Vorsorgeuntersuchungen für Kinder (U-Untersuchungen).

Arbeitnehmer im soliden Mittelfeld

Für Angestellte bietet die GKV ein rundum abgesichertes Paket ohne Gesundheitsprüfung vor Vertragsabschluss. Vorerkrankungen spielen keine Rolle, es gibt keine Risikozuschläge oder Leistungsausschlüsse. Zudem ist die Beitragsabwicklung denkbar einfach, da der Arbeitgeberanteil direkt verrechnet und abgeführt wird.

Senioren und Rentner

Im Alter steigen die Krankheitsrisiken naturgemäß an. In der Krankenversicherung der Rentner (KVDR) zahlen Ruheständler Beiträge lediglich auf ihre gesetzliche Rente und eventuelle Versorgungsbezüge. Die Beiträge bleiben moderat und bezahlbar, während der volle Leistungsumfang uneingeschränkt erhalten bleibt.

GKV und PKV im direkten Vergleich

Um die Funktionsweise der gesetzlichen Krankenversicherung noch besser einzuordnen, lohnt sich ein strukturierter Systemvergleich mit der privaten Krankenversicherung:

Kriterium Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) Private Krankenversicherung (PKV)
Beitragsberechnung Prozentual nach dem Einkommen (Solidaritätsprinzip) Individuell nach Eintrittsalter, Beruf und Gesundheitszustand
Familienangehörige Kostenfreie Familienversicherung für Kinder und Partner Für jede Person muss ein eigener Monatsbeitrag gezahlt werden
Gesundheitsprüfung Keine Gesundheitsprüfung, Annahmepflicht Detaillierte Gesundheitsprüfung mit Risikozuschlägen oder Ablehnung
Abrechnungsmodus Sachleistungsprinzip (über elektronische Gesundheitskarte) Kostenerstattung (Rechnung einreichen und Vorleistung erbringen)
Leistungsumfang Gesetzlich definierter Basisschutz plus Satzungsleistungen Vertraglich garantierte Spitzenleistungen nach Tarifwahl
Beitrag im Alter Richtet sich nach der Rentenhöhe Einkommensunabhängig, kann durch Altersrückstellungen stabilisiert werden

Gesetzliche Krankenkasse clever ergänzen: Mehr Schutz mit Krankenzusatzversicherungen

Obwohl die gesetzliche Krankenversicherung eine solide Basisversorgung garantiert, stößt sie bei Spezialbehandlungen und modernsten Therapieverfahren an gesetzliche Grenzen. Wer Spitzenmedizin auf Privatpatienten-Niveau wünscht, ohne auf die Vorteile der GKV zu verzichten, kann Versorgungslücken mit gezielten Krankenzusatzversicherungen schließen.

Zahnzusatzversicherung für Zahnerhalt und Zahnersatz

Hochwertige Implantate, Keramikkronen oder aufwendige Inlays verursachen beim Zahnarzt schnell Kosten von mehreren tausend Euro. Die gesetzliche Kasse übernimmt hierbei lediglich feste Zuschüsse zur Regelversorgung. Eine leistungsstarke Zahnzusatzversicherung fängt diesen Eigenanteil ab und übernimmt bis zu 100 Prozent der Restkosten.

Stationäre Zusatzversicherung: Chefarzt und Einbettzimmer

Im Krankenhausalltag wünschen sich viele Patienten Ruhe und persönliche Betreuung durch renommierte Spezialisten. Mit einer Krankenhauszusatzversicherung sicherst du dir die Unterbringung im komfortablen Ein- oder Zweibettzimmer sowie die Behandlung durch den Chefarzt oder Spezialisten deiner Wahl.

Ambulante Zusatzversicherung für Heilpraktiker und Sehhilfen

Brillen, Kontaktlinsen, Laser-Operationen oder Behandlungen beim Heilpraktiker werden von der gesetzlichen Kasse meist nur in sehr engen Grenzen bezuschusst. Eine ambulante Zusatzpolice erstattet diese Kosten zuverlässig und eröffnet dir Zugang zu alternativen Therapiemethoden.

Schritt für Schritt: So einfach wechselst du deine gesetzliche Krankenkasse

Der Wechsel zu einer besseren oder günstigeren Krankenkasse ist unkompliziert und ohne bürokratische Hürden möglich. Folge einfach diesen Schritten:

  1. Leistungen und Beiträge vergleichen: Verschaffe dir einen Überblick über Zusatzbeiträge, Bonusprogramme und Extra-Leistungen der Krankenkassen. Finde den Anbieter, der am besten zu deinen Ansprüchen passt.
  2. Online-Antrag ausfüllen: Stelle deinen Mitgliedsantrag direkt online bei deiner neuen Wunschkasse. Das dauert in der Regel nur wenige Minuten.
  3. Automatische Kündigung nutzen: Du musst deine alte Kasse nicht selbst kündigen. Deine neue Krankenkasse übernimmt die Abmeldung elektronisch über das Meldeverfahren der Krankenkassen.
  4. Arbeitgeber informieren: Teile deinem Arbeitgeber formlos mit, zu welcher Kasse du wechselst. Eine formelle Mitgliedsbescheinigung in Papierform ist dank des elektronischen Meldeverfahrens meist gar nicht mehr nötig.
  5. Gesundheitskarte erhalten: Deine neue Krankenkasse sendet dir deine neue Versichertenkarte rechtzeitig vor Beginn der Mitgliedschaft per Post zu. Deine lückenlose Versorgung ist zu jedem Zeitpunkt gesetzlich garantiert.

Worauf du beim Krankenkassenvergleich achten solltest

Damit du die Kasse findest, die am besten zu dir passt, solltest du nicht ausschließlich auf den Zusatzbeitrag schauen. Berücksichtige bei deiner Entscheidung folgende Kriterien:

  • Erreichbarkeit und Servicequalität: Bevorzugst du eine persönliche Geschäftsstelle vor Ort oder legst du Wert auf einen exzellenten digitalen Kundenservice mit 24/7-Hotline und benutzerfreundlicher App?
  • Zuschüsse zu deinen persönlichen Interessen: Nutzt du regelmäßig Osteopathie, Sportkurse oder professionelle Zahnreinigungen? Rechne aus, ob ein leicht höherer Zusatzbeitrag durch großzügige Erstattungen in diesen Bereichen mehr als ausgeglichen wird.
  • Familienleistungen: Wenn du Kinder hast, prüfe Zusatzuntersuchungen für Kinder, erweiterte Betreuungstage bei Kinderkrankheit sowie Programme für Schwangere und junge Mütter.
  • Finanzkraft der Krankenkasse: Kassen mit stabilen Finanzreserven müssen ihren Zusatzbeitrag seltener anheben und können ihr Leistungsangebot dauerhaft attraktiv halten.

Häufig gestellte Fragen zur gesetzlichen Krankenversicherung (FAQ)

Wer ist in Deutschland versicherungspflichtig in der GKV?

In Deutschland besteht eine allgemeine Krankenversicherungspflicht. Grundsätzlich sind alle Arbeitnehmer versicherungspflichtig, deren regelmäßiges Jahresarbeitsentgelt unterhalb der Versicherungspflichtgrenze liegt. Ebenso sind Auszubildende, Studierende unter 30 Jahren, Rentner sowie Bezieher bestimmter staatlicher Unterstützungsleistungen per Gesetz pflichtversichert.

Wann kann ich meine gesetzliche Krankenkasse wechseln?

Du kannst deine Krankenkasse regulär wechseln, wenn du mindestens zwölf Monate bei deiner bisherigen Kasse versichert warst. Die Kündigungsfrist beträgt zwei volle Kalendermonate zum Monatsende. Erhöht deine bisherige Krankenkasse ihren Zusatzbeitrag, hast du ein Sonderkündigungsrecht und kannst sofort wechseln, selbst wenn die zwölf Monate Bindungsfrist noch nicht abgelaufen sind.

Gibt es bei einem Kassenwechsel Wartezeiten oder Risikoprüfungen?

Nein. Im System der gesetzlichen Krankenversicherung gibt es weder Gesundheitsprüfungen noch Wartezeiten oder Leistungsausschlüsse für Vorerkrankungen. Jede geöffnete gesetzliche Krankenkasse ist gesetzlich verpflichtet, jeden versicherungspflichtigen oder wechselberechtigten Antragsteller aufzunehmen. Dein Versicherungsschutz geht nahtlos über.

Wie funktioniert die kostenlose Familienversicherung?

Ehepartner, eingetragene Lebenspartner und leibliche sowie adoptierte Kinder können unter bestimmten Voraussetzungen beitragsfrei mitversichert werden. Die wichtigste Voraussetzung ist, dass die mitzuversichernden Angehörigen kein eigenes regelmäßiges Einkommen haben, das eine gesetzlich definierte Einkommensgrenze übersteigt. Für Kinder gilt die Familienversicherung grundsätzlich bis zum 18. Lebensjahr, bei Schul- oder Berufsausbildung bis zum 25. Lebensjahr.

Was passiert, wenn meine Krankenkasse den Zusatzbeitrag erhöht?

Erhöht deine Krankenkasse den kassenindividuellen Zusatzbeitrag, muss sie dich spätestens einen Monat vor dem Wirksamwerden schriftlich oder digital darüber informieren. Dir steht in diesem Fall ein gesetzliches Sonderkündigungsrecht zu. Du kannst bis zum Ende des Monats kündigen, in dem der neue Beitrag erstmals gilt, und zu einer günstigeren Kasse wechseln.

Werden die Kosten für Vorsorgeuntersuchungen vollständig übernommen?

Ja, gesetzlich verankerte Vorsorge- und Früherkennungsuntersuchungen werden zu 100 Prozent von den Kassen übernommen. Dazu gehören regelmäßige Check-ups ab dem 35. Lebensjahr, Hautkrebsscreenings, Krebsvorsorge für Frauen und Männer sowie zahnärztliche Kontrollen. Viele Krankenkassen bieten im Rahmen ihrer freiwilligen Zusatzleistungen erweiterte Vorsorgeprogramme an, die schon in jüngeren Jahren in Anspruch genommen werden können.

Was ist der Unterschied zwischen Versicherungspflichtgrenze und Beitragsbemessungsgrenze?

Die Versicherungspflichtgrenze (Jahresarbeitsentgeltgrenze) bestimmt, ab welchem jährlichen Bruttoeinkommen ein Arbeitnehmer nicht mehr gesetzlich versichert sein muss, sondern die Wahl hat, freiwillig in der GKV zu bleiben oder in die PKV zu wechseln. Die Beitragsbemessungsgrenze hingegen legt den maximalen Einkommensbetrag fest, von dem Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berechnet werden; darüber liegendes Einkommen ist beitragsfrei.

Wie erhalte ich Krankengeld und wie hoch fällt es aus?

Krankengeld wird gezahlt, wenn du nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber weiterhin arbeitsunfähig krankgeschrieben bist. Die Krankenkasse berechnet das Krankengeld anhand deines regelmäßigen Einkommens. Es beträgt 70 Prozent deines Bruttogehalts, ist jedoch auf 90 Prozent deines Nettogehalts gedeckelt. Das Krankengeld wird wegen derselben Krankheit für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren gewährt.