Wenn du als Arbeitnehmer länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, greift das Krankengeld, um deinen Einkommensausfall auszugleichen. Es ist eine wichtige finanzielle Absicherung, deren Anspruch, Höhe und Dauer du kennen solltest, um im Ernstfall bestens informiert zu sein.
Was ist Krankengeld und wer hat Anspruch darauf?
Krankengeld ist eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) in Deutschland. Es dient dazu, dein Einkommen zu sichern, wenn du aufgrund einer Krankheit arbeitsunfähig bist und dein Arbeitgeber dir kein Entgelt mehr zahlt. Grundsätzlich haben alle Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung Anspruch auf Krankengeld, sofern bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind. Dazu gehören insbesondere:

- Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung: Du musst aktuell in der GKV versichert sein.
- Arbeitsunfähigkeit: Du musst von einem Arzt als arbeitsunfähig bescheinigt worden sein. Die Arbeitsunfähigkeit muss durch einen Arzt festgestellt und durch eine ärztliche Bescheinigung nachgewiesen werden.
- Kein Anspruch auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber: Nach Ablauf der gesetzlichen Entgeltfortzahlungsfrist (in der Regel sechs Wochen) endet die Lohnzahlung durch den Arbeitgeber. Ab diesem Zeitpunkt beginnt der Anspruch auf Krankengeld.
- Keine Leistungstragung durch einen anderen Träger: Das Krankengeld wird nur gezahlt, wenn keine anderen Sozialleistungen (z.B. Verletztengeld bei Arbeitsunfällen) vorrangig sind.
Selbstständige und Freiberufler, die freiwillig oder pflichtversichert in der gesetzlichen Krankenversicherung sind, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls Anspruch auf Krankengeld haben. Die genauen Regelungen hängen von der jeweiligen Krankenkasse und dem individuellen Versicherungsvertrag ab. Oftmals ist der Anspruch an eine zusätzliche Versicherung oder eine bestimmte Beitragszahlung gekoppelt.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Die Höhe des Krankengeldes berechnet sich nach einem einheitlichen Schema, das sich an deinem bisherigen Verdienst orientiert. Es beträgt in der Regel 70 Prozent deines Bruttoarbeitsentgelts, jedoch nicht mehr als 90 Prozent deines Nettoarbeitsentgelts. Entscheidend für die Berechnung sind dein regelmäßiges und maßgebendes Arbeitsentgelt. Hierbei werden folgende Faktoren berücksichtigt:
- Regelmäßiges Arbeitsentgelt: Dies sind alle Bezüge, die du normalerweise erhältst, wie Grundlohn, Leistungsentgelte, Schichtzulagen etc. Einmalzahlungen wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld zählen in der Regel nicht dazu, es sei denn, sie werden regelmäßig und in gleichbleibender Höhe gezahlt.
- Bemessungszeitraum: Für die Berechnung werden die letzten abgerechneten Entgeltabrechnungszeiträume vor Beginn der Arbeitsunfähigkeit herangezogen. Üblicherweise sind das die letzten 12 Monate vor dem Eintritt der Arbeitsunfähigkeit.
- Beitragsbemessungsgrenze: Das Krankengeld kann nicht über einen bestimmten Höchstbetrag hinaus gezahlt werden. Dieser Höchstbetrag orientiert sich an der Beitragsbemessungsgrenze der gesetzlichen Krankenversicherung.
Es gibt eine Mindesthöhe für das Krankengeld, die sich an der Geringverdienergrenze orientiert. Auch wenn dein tatsächliches Einkommen niedriger wäre, erhältst du mindestens diesen Betrag. Umgekehrt gibt es, wie erwähnt, eine Obergrenze, die sich an der Beitragsbemessungsgrenze orientiert.
Die genaue Berechnung ist komplex und wird von deiner Krankenkasse vorgenommen. Sie berücksichtigt auch Beiträge zur Sozialversicherung, die vom Krankengeld abgezogen werden.
Wie lange wird Krankengeld gezahlt?
Die Dauer, für die du Krankengeld beziehen kannst, ist gesetzlich begrenzt und richtet sich nach der Art der Erkrankung und dem Gesundheitszustand. Die grundsätzliche Regelung sieht vor, dass Krankengeld für maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit gezahlt wird. Diese Frist beginnt mit dem ersten Tag der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit.
Wichtige Aspekte zur Dauer:
- Höchstanspruchsdauer: Der Anspruch auf Krankengeld ruht, wenn du im Zeitraum von drei Jahren (bezogen auf dieselbe Krankheit) bereits 78 Wochen Krankengeld bezogen hast.
- Ruhezeit: Nach Ablauf der 78 Wochen endet der Anspruch auf Krankengeld für die betreffende Krankheit. Bist du nach einer Genesung erneut arbeitsunfähig, beginnt die Zählweise der 78 Wochen neu, aber nur, wenn eine vollständige Genesung vorliegt und die erneute Krankheit als eigenständig einzustufen ist.
- Anrechnung von Vorerkrankungen: Bei der Berechnung der 78 Wochen werden auch Zeiten berücksichtigt, in denen du bereits Krankengeld für dieselbe Krankheit erhalten hast.
- Besondere Regelungen: Bei bestimmten chronischen Erkrankungen oder während der Rehabilitation können unter Umständen abweichende Regelungen gelten.
Nach Ablauf des Krankengeldbezugs steht dir möglicherweise eine Leistung aus der Rentenversicherung (z.B. Erwerbsminderungsrente) zu, falls du dauerhaft nicht mehr in deinem Beruf arbeiten kannst. Es ist ratsam, sich frühzeitig mit deiner Krankenkasse und gegebenenfalls der Deutschen Rentenversicherung zu beraten.
Antragstellung und Bescheinigung der Arbeitsunfähigkeit
Der Anspruch auf Krankengeld entsteht nicht automatisch. Du musst bestimmte Schritte unternehmen, um sicherzustellen, dass die Leistung auch tatsächlich gezahlt wird. Der Prozess ist klar geregelt:
- Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit: Sobald du krank bist und deine Arbeitsfähigkeit beeinträchtigt ist, suchst du umgehend einen Arzt auf. Der Arzt stellt fest, ob du arbeitsunfähig bist und wie lange voraussichtlich.
- Ärztliche Bescheinigung (AU-Bescheinigung): Der Arzt stellt dir eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus. In den meisten Fällen wird diese elektronisch an die Krankenkasse übermittelt (eAU). Du erhältst jedoch in der Regel auch eine Papierausfertigung für deine Unterlagen.
- Meldung an den Arbeitgeber: Du bist verpflichtet, deinen Arbeitgeber unverzüglich über deine Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer zu informieren.
- Einreichung der Bescheinigung bei der Krankenkasse: Wenn die Entgeltfortzahlung deines Arbeitgebers endet (nach sechs Wochen), muss deine Krankenkasse über die fortlaufende Arbeitsunfähigkeit informiert werden. Dies geschieht in der Regel durch die elektronische Übermittlung der AU-Bescheinigung durch den Arzt. Du solltest jedoch sicherstellen, dass deine Krankenkasse die Bescheinigung erhält und dich gegebenenfalls aktiv darum kümmern.
Es ist wichtig, alle Fristen einzuhalten, um Nachteile beim Krankengeldanspruch zu vermeiden. Versäumnisse bei der ärztlichen Feststellung oder Meldung können dazu führen, dass dein Krankengeldanspruch ruht oder sogar entfällt.
Übersicht: Krankengeld – Anspruch, Höhe und Dauer
| Kriterium | Details | Wichtige Hinweise |
|---|---|---|
| Wer hat Anspruch? | Gesetzlich Krankenversicherte, die aufgrund von Krankheit arbeitsunfähig sind und keinen Anspruch mehr auf Entgeltfortzahlung durch den Arbeitgeber haben. | Voraussetzung ist eine ärztlich festgestellte Arbeitsunfähigkeit und eine laufende Mitgliedschaft in der GKV. |
| Berechnung der Höhe | 70% des Bruttoarbeitsentgelts, maximal 90% des Nettoarbeitsentgelts. Orientiert sich am regelmäßigen Arbeitsentgelt. | Es gibt eine untere und obere Grenze (bezogen auf die Geringverdiener- und Beitragsbemessungsgrenze). |
| Maximale Bezugsdauer | Maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit. | Die Frist beginnt mit dem ersten Tag der Arbeitsunfähigkeit. Nach Genesung beginnt die Zählung neu. |
| Notwendige Schritte | Ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit, Ausstellung einer AU-Bescheinigung (eAU), Meldung an Arbeitgeber und Krankenkasse. | Pünktliche Einreichung der AU-Bescheinigungen ist entscheidend. |
| Wann beginnt die Zahlung? | Nach Ablauf der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (in der Regel nach 6 Wochen). | Die Krankenkasse zahlt das Krankengeld rückwirkend ab dem Tag nach Ende der Lohnfortzahlung. |
Wann endet der Anspruch auf Krankengeld?
Der Anspruch auf Krankengeld endet aus verschiedenen Gründen. Der häufigste Grund ist das Erreichen der maximalen Bezugsdauer, aber es gibt weitere Szenarien:
- Ende der Arbeitsunfähigkeit: Sobald du wieder arbeitsfähig bist und deine ärztliche Bescheinigung dies bestätigt, endet dein Anspruch auf Krankengeld.
- Erreichen der Höchstbezugsdauer: Wie bereits erwähnt, beträgt die Höchstbezugsdauer 78 Wochen innerhalb von drei Jahren für dieselbe Krankheit.
- Genesung: Wenn deine Krankheit vollständig ausgeheilt ist und du wieder uneingeschränkt arbeiten kannst, entfällt der Anspruch.
- Beginn einer anderen Leistung: Wenn du beispielsweise eine Rente wegen Erwerbsminderung erhältst oder Verletztengeld aus der Unfallversicherung bezieht, ruht oder endet der Anspruch auf Krankengeld, da diese Leistungen vorrangig sind.
- Nichterfüllung von Mitwirkungspflichten: Wenn du deine Pflichten gegenüber der Krankenkasse nicht erfüllst (z.B. keine AU-Bescheinigung vorlegen, behördliche Anordnungen missachten), kann die Krankenkasse die Zahlung einstellen.
- Tod des Versicherten: Mit dem Tod des Versicherten enden alle Leistungsansprüche.
Es ist wichtig, dass du mit deiner Krankenkasse in engem Kontakt bleibst, insbesondere wenn sich deine gesundheitliche Situation ändert oder du Fragen zur Fortführung des Leistungsbezugs hast.
Besonderheiten bei verschiedenen Personengruppen
Obwohl die Grundprinzipien des Krankengeldes für die meisten gesetzlich Versicherten gelten, gibt es spezifische Regelungen für bestimmte Personengruppen:
- Arbeitnehmer: Dies ist die klassische Konstellation, bei der nach sechs Wochen Lohnfortzahlung das Krankengeld greift.
- Arbeitslose: Arbeitslose, die Arbeitslosengeld I beziehen und krank werden, erhalten ebenfalls Krankengeld von ihrer gesetzlichen Krankenkasse. Die Agentur für Arbeit zahlt dann kein Arbeitslosengeld mehr. Der Anspruch auf Krankengeld besteht, solange die Arbeitslosigkeit und die Arbeitsunfähigkeit andauern.
- Selbstständige und Freiberufler: Hier ist die Situation oft komplexer. Freiwillig Versicherte oder solche mit einem Basistarif müssen oft eine Zusatzversicherung für Krankengeld abgeschlossen haben, um diesen Anspruch zu haben. Pflichtversicherte Selbstständige (z.B. Handwerker, die in die Handwerksrolle eingetragen sind) haben in der Regel Anspruch auf Krankengeld ohne zusätzliche Versicherung.
- Personen in Elternzeit oder im Bezug von Elterngeld: Während des Bezugs von Elterngeld ruht in der Regel der Anspruch auf Krankengeld. Nach Ende des Elterngeldbezugs kann bei erneuter Arbeitsunfähigkeit Krankengeld bezogen werden.
- Studenten: Studenten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind, haben unter den gleichen Voraussetzungen wie Arbeitnehmer Anspruch auf Krankengeld.
Es empfiehlt sich immer, die spezifischen Regelungen bei deiner Krankenkasse zu erfragen, da es feine Unterschiede geben kann.
Wann sollte man einen Medizinischen Dienst (MD) einschalten?
Die Krankenkasse hat das Recht, deine Arbeitsunfähigkeit durch den Medizinischen Dienst (MD) – früher MDK – überprüfen zu lassen. Dies geschieht nicht willkürlich, sondern basiert auf konkreten Anhaltspunkten. Mögliche Gründe für eine Überprüfung sind:
- Auffälligkeiten bei den AU-Bescheinigungen: Beispielsweise sehr lange Krankschreibungen ohne klare medizinische Begründung oder häufige Krankschreibungen kurz hintereinander.
- Hinweise auf eine mögliche Genesung: Wenn die Krankenkasse den Eindruck hat, dass eine Genesung bereits eingetreten sein könnte.
- Antrag auf Leistungen zur Rehabilitation: Die MD-Prüfung kann auch im Zusammenhang mit der Prüfung von Rehabilitationsmaßnahmen stehen.
Der MD prüft deine Unterlagen und kann gegebenenfalls eine Untersuchung veranlassen. Ziel ist es, sicherzustellen, dass die Arbeitsunfähigkeit weiterhin besteht und die Krankengeldzahlung gerechtfertigt ist. Wenn der MD zu dem Schluss kommt, dass du nicht mehr arbeitsunfähig bist, kann die Krankenkasse die Leistung einstellen. Es ist ratsam, bei einer solchen Prüfung kooperativ zu sein und alle notwendigen medizinischen Unterlagen zur Verfügung zu stellen.
FAQ – Häufig gestellte Fragen zu Krankengeld: Anspruch, Höhe und Dauer einfach erklärt
Wann beginnt die Zahlung von Krankengeld?
Die Zahlung von Krankengeld beginnt in der Regel am Tag nach Ablauf der sechswöchigen Entgeltfortzahlung durch deinen Arbeitgeber. Wenn du beispielsweise am 1. Januar krank wirst und dein Arbeitgeber dir bis zum 11. Februar Lohn zahlt, beginnt der Krankengeldanspruch ab dem 12. Februar.
Was passiert, wenn ich mehrere Krankheiten habe?
Die Höchstbezugsdauer von 78 Wochen bezieht sich auf jede Krankheit einzeln. Wenn du also nacheinander an zwei unterschiedlichen Krankheiten erkrankst, die jeweils zur Arbeitsunfähigkeit führen, beginnt die Zählung der 78 Wochen für jede Krankheit neu. Wichtig ist, dass die Krankheiten medizinisch voneinander getrennt sind. Bei gleichzeitigen oder sich überlagernden Krankheiten wird geprüft, ob sie als eine einheitliche Krankengeschichte zu werten sind.
Muss ich Krankengeld versteuern?
Ja, Krankengeld ist grundsätzlich steuerpflichtig. Es unterliegt zwar nicht der Einkommensteuer, aber dem sogenannten Progressionsvorbehalt. Das bedeutet, dass das Krankengeld bei der Ermittlung deines persönlichen Steuersatzes für dein übriges zu versteuerndes Einkommen berücksichtigt wird. Dein Steuersatz kann dadurch steigen, was zu einer höheren Nachzahlung bei der Einkommensteuererklärung führen kann.
Was mache ich, wenn meine Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert?
Wenn deine Krankenkasse die Zahlung von Krankengeld verweigert, solltest du zunächst das Schreiben der Krankenkasse genau prüfen. Meist gibt es dafür eine Begründung. Lege innerhalb der Frist (in der Regel ein Monat) schriftlich Widerspruch bei deiner Krankenkasse ein. Begründe deinen Widerspruch ausführlich und reiche gegebenenfalls weitere ärztliche Atteste ein. Sollte der Widerspruch erfolglos bleiben, kannst du Klage beim zuständigen Sozialgericht einreichen. Es ist ratsam, sich hierbei juristischen Rat einzuholen.
Was ist der Unterschied zwischen Krankengeld und Verletztengeld?
Krankengeld und Verletztengeld sind beides Lohnersatzleistungen, aber sie werden von unterschiedlichen Sozialversicherungsträgern erbracht und decken verschiedene Ursachen der Arbeitsunfähigkeit ab. Krankengeld wird von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf eine allgemeine Krankheit zurückzuführen ist. Verletztengeld hingegen wird von der Berufsgenossenschaft (Unfallversicherung) gezahlt, wenn die Arbeitsunfähigkeit auf einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit zurückzuführen ist.
Kann ich während des Krankengeldbezugs arbeiten?
Grundsätzlich bist du während des Bezugs von Krankengeld dazu verpflichtet, dich deiner Genesung zu widmen und bist nicht arbeitsfähig. Eine geringfügige Beschäftigung (bis zu 450 Euro pro Monat) ist unter bestimmten Umständen möglich, ohne dass der Krankengeldanspruch erlischt. Allerdings muss die Nebentätigkeit deine Arbeitsfähigkeit nicht beeinträchtigen und darf nicht im selben Unternehmen oder Betrieb wie deine Haupttätigkeit ausgeübt werden. Bei jeder Aufnahme einer Nebentätigkeit während des Krankengeldbezugs solltest du unbedingt vorher deine Krankenkasse informieren, um sicherzustellen, dass dein Anspruch nicht gefährdet wird.
Welche Informationen sind für die Krankenkasse zur Berechnung des Krankengeldes wichtig?
Für die korrekte Berechnung deines Krankengeldes benötigt die Krankenkasse Informationen über dein regelmäßiges und maßgebendes Arbeitsentgelt der letzten zwölf Monate vor Beginn deiner Arbeitsunfähigkeit. Dazu gehören Grundgehalt, variable Zulagen, Zuschläge und ähnliche Bezüge. Dein Arbeitgeber übermittelt diese Daten normalerweise elektronisch an die Krankenkasse. Auch Informationen über eventuelle Vorerkrankungen und die Dauer früherer Krankengeldbezüge sind relevant.